80 Teilnehmende an 80 Orten, verknüpft über ein zentrales Studio: Auf der Fachkonferenz „Online-Beteiligungsformate“ der DialogGesellschaft am 24. April 2020 passten Form und Inhalt bestens zusammen. Heiko Kretschmer, Mitglied des Vorstands der DialogGesellschaft, moderierte aus dem Studio „Echokammer“ bei Johanssen + Kretschmer die interaktive Veranstaltung, die über die Online-Plattform Cisco WebEx übertragen wurde. Mit dreieinhalb Stunden Veranstaltungszeit, fünf Impulsvorträgen und drei Arbeitsgruppen für die Diskussion gab es ein prall gefülltes Programm mit vielen spannenden Inhalten, praktischen Erfahrungen und viel Stoff für den weiteren Austausch.
Ausprobieren und Lernen: Die Fachkonferenz der DialogGesellschaft als praktischer Testlauf
Online-Formate blicken in der Bürgerbeteiligung auf zahleiche Erfahrungen und ein durchaus gemischte Erfolgsbilanz zurück. Doch die Frage, beteiligen wir lieber On- oder Offline, stellt sich nicht mehr in Zeiten, in denen Kontaktsperren gelten und Bürgerversammlungen aus Gründen des Pandemie-Schutzes nicht erlaubt sind. Daher ging es bei der virtuellen Fachkonferenz nicht um theoretische Erwägungen, sondern um ganz praktische Fragen der Online-Beteiligung, wie zum Beispiel: Welche Tools gibt es? Wie kann man die Menschen motivieren, sich online zu beteiligen? Wo liegen Risiken und wie geht man mit Störungen um?
Dass der konkrete Austausch für viele Teilnehmende tatsächlich ganz akut eine hohe Relevanz hatte, zeigte das Ergebnis einer Umfrage während der Fachkonferenz. Auf die Frage „Planen Sie demnächst eine Online-Beteiligung“ antworteten 45 Prozent der Teilnehmenden mit Ja, 26 Prozent mit Nein, 29 Prozent machten keine Angabe.
1. Impulse und Diskussionen
Bürgerbeteiligung in Zeiten von Covid-19: Die Anforderungen bleiben unverändert
Olivier Feix, Vorstandsvorsitzender der DialogGesellschaft betonte zur Begrüßung, dass die Auseinandersetzung mit Online-Formaten jetzt noch wichtiger sei als bisher. „Frühzeitige und konsequente Information und Konsultation der Öffentlichkeit sind nun umso wichtiger. Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben müssen auch in Zeiten von massiven Einschränkungen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens weiterhin zügig umgesetzt werden.“
Feix verwies auf das Forschungspapier „Online-Partizipation als Allzweckwaffe für Öffentlichkeitsbeteiligung?!“. In diesem hatte die DialogGesellschaft sich bereits im Jahr 2018 intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, welche Möglichkeiten die E-Partizipation bietet und welche Risiken sie mit sich bringen kann. Aufgrund der Gesetzeslage waren Online-Beteiligungsverfahren bislang allerdings rechtsicher nicht möglich. Dies ändert sich gerade. Im Positionspapier zur Infrastrukturbeschleunigung vom April 2020 hatten Vorstand und Expertenrat der DialogGesellschaft empfohlen, die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren voranzutreiben, um auch und insbesondere in Zeiten von Covid-19 professionell frühe Bürgerbeteiligung zu ermöglichen und wichtige Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.
Mit Stand Mai 2020 diskutiert die Bundesregierung nun ein Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie, in dem sich die Empfehlungen der DialogGesellschaft widerspiegeln. Mit Stand Mai 2020 sieht der Gesetzesentwurf vor, dass befristet bis zum 31. März 2021 verschiedene neuartige Instrumente zur Online-Beteiligung in Planfeststellungsverfahren verwendet werden dürfen. Dadurch können pandemiebedingte Verzögerungen bei wichtigen Infrastruktur- und Investitionsvorhaben verhindert und gleichzeitig die Beteiligung der Bürger an diesen Vorhaben gesichert werden.
Im ersten Impulsreferat berichtete Dr. Danuta Kneipp, Leiterin des Fachgebiets Öffentlichkeitsbeteiligung bei 50Hertz, von den Erfahrungen mit digitaler Beteiligung im Planungsverfahren für den SuedOstLink. Der SuedOstLink ist eine Gleichstromverbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern, also ein zwischen Tennet und 50Hertz gemeinsam umzusetzendes Projekt der Energiewende. Für den von 50Hertz verantworteten Teil von Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) bis zur Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern, erfolgt die Planung in zwei Abschnitten. Während südlichen Teil vorwiegend klassische Beteiligungsformate stattfanden, wie beispielsweise Info-Märkte, Planungsforen etc., wurde nördlichen Teil aufgrund der Corona-Pandemie auf digitale Beteiligung umgestellt.
Für die kurzfristige Umstellung von dem Dialog vor Ort hinein in den digitalen Raum, zahlte es sich aus, dass 50Hertz in all seinen Vorhaben schon seit etlicher Zeit immer auch digitale Werkzeuge einsetzt, etwa eine sogenannte Hinweisplattform. Einsatz und Umgang mit diesem digitalen Werkzeug für das Einsammeln von Hinweisen für die Planungen waren eingeübt und konnten zügig abgerufen werden. Vor allem bot die Möglichkeit, über die Angabe der Kontaktdaten parallel zum Hinweis, Rückmeldung zu den Hinweisen zu geben und im Gespräch ggf. zu vertiefen. Auf der Projektwebsite wurde eine Extra-Rubrik eingerichtet, in der alle notwendigen Informationsmaterialien, wie Info-Letter, Erklärfilme sowie Kartenausschnitte mit kleinerer Dateigröße für den schnelleren Download auch bei geringeren Bandbreiten, für 14 Tage online zur Verfügung standen. In diesem Zeitraum wurden gezielt Telefonsprechstunden durchgeführt. Das Projektteam bei 50Hertz hat einzelne Akteure zudem direkt angesprochen und eine Rückmeldung eingeholt. Das Vorgehen war laut Dr. Kneipp aufwändig, aber es hat sich bewährt. Es ist annährend die gleiche Anzahl Hinweise eingegangen, wie bereits im konventionellen Beteiligungsverfahren für den südlichen Abschnitt. Die Qualität der eingegangenen Hinweise war gleichermaßen hoch.
Aus Sicht von Frau Dr. Kneipp lag eine besondere Herausforderung des Verfahrens in der kurzen Vorbereitungszeit. Die Planer hatten aufgrund der aktuellen Entwicklungen nur 14 Tage Zeit, um das Verfahren umzustellen. Die technische Ausstattung bei Kommunen sowie Privatpersonen birgt teilweise weitere Hürden für die Beteiligung. Zukünftig soll die Vorbereitung intensiver erfolgen. Dabei ist auch geplant, noch mehr mit Filmen oder Webinaren zu arbeiten sowie einen 360 Grad Infomarkt mit Experteninputs und Dialog per Chat durchzuführen.
In der Diskussion betonte Frau Dr. Kneipp, dass ein zentrales Element der Online-Beteiligung aus ihrer Erfahrung darin bestünde, verschiedene Zugänge für alle Gruppen zu ermöglichen. Die Menschen holen sich die Informationen im Netz, aber für den Dialog braucht es persönlichere Angebote. Beim Verfahren SuedOstLink wurden beispielsweise die telefonischen Sprechstunden sehr intensiv genutzt. Die Gespräche verliefen oft sehr tiefgehend. Ein großer Nachteil reiner E-Partizipationsverfahren bestünde darin, dass der persönliche Austausch und vor allem die informellen Gespräche verloren gingen.
Die Frage aus dem Chat, ob durch die Online-Beteiligung andere Gruppen angesprochen würden als bei konventionellen Verfahren, kann für den SuedOstLink noch nicht beantwortet werden. Frau Dr. Kneipp äußerste die Hoffnung, dass möglicherweise verstärkt jüngere Gruppen an den Beteiligungsverfahren teilnehmen. Bei der Einbindung der Bürgerinitiativen wurde teilweise von diesen die Sorge geäußert, dass während der Pandemie für die Menschen im Umfeld der Trassenkorridore gegebenenfalls andere Themen und Sorgen im Vordergrund stünden und sie sich deshalb weniger intensiv beteiligen würden. 50Hertz hatte gerade vor diesem Hintergrund einen längeren Zeitraum für die Beteiligung eingeplant.
Stephan Siegert, Projektleiter für digitale Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren bei der DEGES, stellte die Elemente der Online-Beteiligung für die Hochrheinautobahn A 98 in Baden-Württemberg vor. Die ursprüngliche Linienbestimmung für die Autobahntrasse ist bereits in den 1970er Jahren erfolgt. Die Autobahn ist allerdings nur abschnittsweise umgesetzt worden. Für den Abschnitt zwischen Hauenstein und der Anschlussstelle Tiengen/West plant die DEGES nun den Lückenschluss. In diesem Abschnitt gibt es widerstreitende Interessen, ob die Autobahn als Bergtrasse oder entlang des Rheins als Taltrasse geführt werden soll. Die DEGES hat entschieden, sich bei der Findung einer Vorzugstrasse zurück zu nehmen und den Betroffenen vor Ort die Planung zu überlassen.
Dazu wurde im Herbst 2018 ein Beteiligungsverfahren gestartet, das noch bis Anfang 2022 andauern soll. Bei der Beteiligung handelt es sich um eine Kombination aus Planungswerkstätten vor Ort, ergänzt um Online-Partizipation. 30 Personen aus Initiativen, Verbänden, der lokalen Politik sowie Privatpersonen nehmen an den Werkstätten teil. Die Teilnehmer der Planungswerkstätten formulieren Prüfaufträge an die Fachplaner der DEGES. Die Fachplaner arbeiten die Prüfaufträge ab, wobei es vor allem um die Frage geht, ob die Inhalte der Aufträge vor dem Hintergrund der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen umsetzbar und damit realistisch sind oder nicht. Sobald ein bestimmter Projektstatus erreicht ist, sollen die jeweiligen Ergebnisse der Planungswerkstatt im Rahmen einer Online-Diskussion der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, ein möglich breites Meinungsbild einzuholen. Die DEGES hat hierfür eine eigene Projektwebseite www.a98-im-dialog.de geschaltet, auf der zukünftig die Online-Dialoge stattfinden sollen. Aufgrund des frühen Planungsstandes konnten bisher noch keine Online-Dialoge durchgeführt werden .
Erfahrungen zum Vorgehen lassen sich jedoch aus einem anderen Projekt ableiten. Bei der Variantendiskussion für die B 87n in Taucha bei Leipzig hat die DEGES das gleiche Partizipationsverfahren bereits erfolgreich angewendet. Im Zuge des Online-Dialogs gingen mehr als 500 Beiträge ein. Aus diesen ergab sich ein klarer Trend für eine Vorzugsvariante. Für die Planer der DEGES bedeutet dies, dass sie im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren Sicherheit haben, dass für diese Variante auch eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit vorliegt. Die DEGES hofft, dass sich bei der A 98 ein ähnlich klarer Trend abzeichnen wird, so dass die weitere Planung sowie die folgenden formalen Verfahren im Einklang mit der Sichtweise der Betroffenen erfolgen können.
Für die A 98 muss das Vorgehen im Beteiligungsverfahren aufgrund von Covid-19 nun angepasst werden. Gemeinsame Treffen vor Ort sind nicht möglich, dennoch muss die Arbeit in den Planungswerkstätten fortgesetzt werden, damit die Fachplanung die Beteiligung nicht überholt. Dafür sollen auch Videokonferenzen genutzt werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Videokonferenzen gegenüber Präsenzterminen als anstrengender empfunden werden. Entsprechend muss die Dauer begrenzt werden. Statt einer Tagesveranstaltung müssen nun ggf. drei bis vier Einzelkonferenzen im Web durchgeführt werden. In den Vor-Ort-Termin wird interaktiv mit Karten und Moderationsmaterialien gearbeitet. Die Übertragung dieses Vorgehen in ein webbasiertes Format stellt eine Herausforderung dar. Technische Ausstattung der Teilnehmer und Bandbreiten vor Ort müssen ebenfalls gesichert sein, damit der technische Ablauf reibungslos verläuft. Ruckelnde Bilder, abbrechender Ton und Schwierigkeiten, sich zu verständigen, können zu Frustration bei den Teilnehmenden führen sowie zur Ablehnung des Formats mit Folgen auch für das Gesamtprojekt.
Auch datenschutzrechtliche Fragen spielen eine große Rolle. Dazu gehören beispielsweise Fragen wie, welche Videotechnik und deren Anbieter die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen.
Abschließend wies Herr Siegert darauf hin, dass die Herausforderungen mit der Online-Beteiligung ebenfalls offen und klar kommuniziert werden sollten. Die DEGES testet derzeit verschiedene Möglichkeiten der Online-Beteiligung. Hierbei werden Aspekte geprüft, wie Niederschwelligkeit des Zugangs und der Nutzung der Videokonferenztechnik, Möglichkeiten der digitalen Gruppenarbeit im virtuellen Raum, Arbeit mit digitalen Whiteboards etc. Generell sollte den Akteuren offen vermittelt werden, dass digitale Formate auch erst gemeinsam ausprobiert werden müssen und deshalb wahrscheinlich nicht alles von Anfang an rund laufen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Feedback der Teilnehmenden, um Verbesserungen in der digitalen Beteiligung zu ermöglichen.
In der Chat-Diskussion war im Verlauf des Vortrags die grundsätzliche Frage aufgeworfen worden, inwiefern ein Beteiligungsverfahren wie das der Hochrheinautobahn, bei dem die Betroffenen nur unter zwei Varianten wählen jedoch nicht das Projekt als Ganzes in Frage stellen können, überhaupt als offene Partizipation bezeichnet werden können. Die Tatsache, dass eine Null-Variante nicht zur Abstimmung stünde, wurde kritisch gesehen. Ein Vorhabenträger wie die DEGES, so der Chat-Beitrag weiter, könne ja gar nicht neutral im Verfahren agieren. Herr Kretschmer wies darauf hin, dass in einem Bundesfernstraßenprojekt das „Ob“ des Projekts bereits im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beschlossen worden ist. Herr Siegert ergänzte, dass die DEGES in den genannten Projekten nicht mit dem Vorwurf der fehlenden Neutralität und fehlenden Nullvariante konfrontiert würde. Bei der B 87n gab es Einzelne, die eine Prüfung der Nullvariante forderten. Die Mehrheit der Betroffenen sprach sich deutlich gegen die Nullvariante und Beibehaltung des Status-Quo aus. Bei der A 98 ist die Situation ähnlich, da der Verkehr derzeit die anliegenden Ortschaften stark belastet. Die DEGES führt den Dialog ergebnisoffen ohne eigene Präferenz für eine der beiden Varianten. Unter Umständen kann auch eine völlig neue Trassenvariante das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens sein. Im Beteiligungsverfahren hat sie eine Moderationsrolle inne.
Gefragt nach DSGVO-konformen Softwarelösungen erläuterte Herr Siegert, dass die DEGES die Plattform Cisco Webex verwendet. Derzeit fragt die DEGES bei den Mitgliedern der Planungswerkstatt deren Bereitschaft für die Teilnahme im virtuellen Raum ab. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor, es wäre für die DEGES aber auch nicht überraschend, wenn die Mitglieder der Planungswerkstatt Fragen zum Datenschutz bei der Videokonferenztechnik stellen würden.
Fabian Reidinger, Mitarbeiter der Stabsstelle der Staatsrätin Gisela Erler für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg, berichtete über das Online-Beteiligungsportal der Landesregierung. Unter www.beteiligungsportal-bw.de können Interessierte sich über politische Vorhaben informieren und aktiv beteiligen. Das Portal informiert über alle Beteiligungsverfahren, unabhängig davon ob sie online oder offline durchgeführt werden. Die Entscheidung, zu welchen Verfahren eine Online-Beteiligung erfolgt, trifft das Land. Interessierte können auch selber Vorschläge an die Politik machen. Dieser Vorgang läuft jedoch nicht online, da es bereits über Petitionen, Briefe oder direkte Ansprache von Angeboten verschiedene Angebote gibt.
Ein Schwerpunkt des Beteiligungsportals liegt auf der Möglichkeit, Gesetzesentwürfe der Landesregierung zu kommentieren. Dies geschieht parallel und innerhalb des sechswöchigen Zeitraums zur Verbändeanhörung, die bei Gesetzesentwürfen durchgeführt wird. Kommentare werden aufgenommen, die zuständigen Ministerien fertigen dazu eine Stellungnahme an, die auch veröffentlicht wird. Die Beteiligung über das Portal wird in einer Verwaltungsvorschrift zum Gesetzgebungsverfahren verbindlich geregelt und ist damit ein formalisierter Bestandteil.
Das Tool hat eine einfache Kommentierungsfunktion, Annotierungen und die direkte Arbeit im Text sind nicht möglich. So bleibt die Handhabung simpel. Jeder Interessierte kann einen Beitrag schreiben. Es obliegt im Nachgang dem Ministerium zu entscheiden, inwieweit diese Beiträge berücksichtigt werden. In der laufenden 16. Legislaturperiode sind bislang im Zeitraum Mai 2016 bis Februar 2020 insgesamt 88 Verfahren, davon 73 Gesetzeskommentierungen, über die Plattform durchgeführt worden. Dabei stoßen nicht alle Verfahren auf großes öffentliches Interesse. Die Zahl der Beträge liegt zwischen 0 und 511.
In der Regel erfolgt bei den Beiträgen eine Nachmoderation, d.h. die Prüfung der Beiträge erfolgt erst nach Veröffentlichung. Unsachliche oder beleidigende Beiträge kommen eher selten vor. Bei Bedarf kann auch auf eine Vorabmoderation, d.h. auf eine Prüfung der Beiträge bevor sie öffentlich sichtbar werden, umgeschaltet werden.
Eine Auswertung der Verfahren zeigt, dass viele Kommentare nicht für das jeweilige Gesetz konkret relevant sind, da sie unspezifisch sind bzw. generelle Hinweise oder Kritik enthalten. Übernommen werden in der Regel Anregungen, die den Text sprachlich verbessern oder inhaltlich konkretisieren. Inhaltliche Veränderungsvorschläge werden von den zuständigen Referenten dezidiert geprüft. Der Mehrwert des Portals besteht nach Darstellung von Herrn Reidinger darin, dass das Portal Druck aus den Verfahren nimmt, den Austausch ermöglicht und mehr Transparenz schafft. Die Beiträge dienen auch als Seismograph für die Stimmung zu einem Thema im Land, da individuelle Meinungen der direkten Betroffenen eingeholt werden und Haltungen und Einstellungen gezielt abgefragt werden können.
Das Portal ist ein Baustein der Beteiligungspolitik in Baden-Württemberg. Bislang wurde das Portal stets mit face-to-face Formaten kombiniert. Unklar ist, wie sich diese Präsenzkomponente in Zukunft vor dem Hintergrund von Covid-19 entwickeln wird.
Die Chat-Diskussion zum Vortrag fokussierte stark auf das Thema Transparenz und technische Umsetzung. Herr Reidinger erläuterte, dass die Umsetzung sehr datensparsam erfolgt. Eine Registrierung ist nur per E-Mail erforderlich. Die Registrierung mit Klarnamen ist auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ob die Nutzer aus Baden-Württemberg kommen, ist für den Umgang mit den Beiträgen nicht maßgeblich. Was zählt, ist der inhaltliche Mehrwert der Beiträge. Hinweise anderer Nutzer können über „like“ bewertet werden. Ein Ranking der Beiträge erfolgt jedoch nicht. Die Beiträge werden in der Regel nicht einzeln beantwortet. Der Umgang mit den Beiträgen wird transparent kommentiert. Zu den relevanten Beiträgen wird abschließend eine Bewertung und Stellungnahme verfasst, die veröffentlicht wird.
Das Verfassen der Stellungnahmen erfolgt nach Fertigstellung des Gesetzesentwurfs, so dass die Rückmeldung an die Hinweisgeber erst zeitverzögert erfolgt. Dies ist auch personellen Gründen geschuldet. Die redaktionelle Betreuung der Webseite erfolgt durch Herrn Reidinger sowie einem weiteren Mitarbeiter sowie einem Team von zwei bis drei Mitarbeitern eines externen Dienstleisters, der jedoch auch andere Webseiten der Landesregierung betreut. Ein weiterer externer Dienstleister ist für die Technik zuständig. Pro Jahr fallen für die Pflege, Nutzung und Weiterentwicklung der Plattform Kosten von rund 100.000 Euro an.
Vera Buttmann ist in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitverantwortlich für die Planung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden. 5.000 bis 6.000 neue Wohneinheiten sind hier geplant, der Baubeginn ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Momentan befindet sich das Projekt noch im Stadium der „Vorbereitenden Untersuchungen“. Der Auftakt der inhaltlichen Beteiligung online und offline war im Jahr 2018. Dabei stellte die Senatsverwaltung über die Berliner Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de drei Entwicklungsalternativen zur Diskussion. Diese waren im Vorfeld der Online-Beteiligung auf einer Bürgerveranstaltung mit rund 700 Teilnehmenden vor Ort präsentiert worden.
Die Alternativen wurden auf der Plattform einzeln und im Detail dargestellt. Die Nutzer*innen konnten die Alternativen in Bezug auf verschiedene Themenfelder kommentieren sowie Fragen stellen. Die Plattform wurde durch Mitarbeiter*innen des Dienstleisters moderiert, die auf die Einhaltung der Netiquette achteten. Fachliche Fragen wurden an das Projektteam weitergeleitet.
Die Resonanz zum Verfahren war auf den ersten Blick überwältigend. Mit über 37.000 Seitenaufrufen, fast 1.400 Beiträgen und über 10.000 Beitragsbewertungen im Zeitraum 03. bis 31. März 2018 war dies die bis dahin größte Online-Beteiligung in Berlin. Die inhaltliche Auswertung zeigte jedoch, dass das eigentliche Ziel der Beteiligung, die drei Alternativen zu diskutieren und Hinweise für eine Vorzugsalternative zu gewinnen, kaum erreicht worden war. Alle drei Alternativen wurden weitgehend abgelehnt. Die Nutzer*innen der Plattform ließen sich nicht auf die Fragen der Online-Beteiligung ein. Die Kommentare waren häufig mit deutlich negativem Tenor verfasst. Dabei wurde oftmals Kritik daran geübt, dass die Null-Variante, also keine Bebauung des Gebiets, nicht zur Diskussion stand.
Der Blick auf die Zusammensetzung der Teilnehmenden an der Beteiligung (herauslesbar aus den Beiträgen, keine direkte Frage) zeigt, dass überproportional viele Beiträge aus nur einem Teilraum kamen, in dem viele Kritiker*innen des Projekts leben. Die Dominanz der Kritiker*innen in der Diskussion bestätigt sich auch bei der weiteren Auswertung der Zahlen. Insgesamt haben 317 Nutzer*innen auf der Plattform diskutiert. Die Hälfte der abgegebenen 1.400 Beiträge stammt von nur 37 Nutzer*innen.
Aus dem Verfahren ergibt sich eine Reihe von Fragen für die weitere Beteiligung im Projekt. Allen voran steht die Frage „Wen erreichen wir durch Online-Formate?“. Die Plattform entwickelte sich zu einem Forum vor allem für Betroffene, die sich oft bereits organisiert und eine Meinung gebildet hatten. Die Nutzer*innen der Plattform bestärkten sich anscheinend gegenseitig in ihrer negativen Haltung zu dem Projekt. Laut Frau Buttmann stellt die Senatsverwaltung auch die Frage, inwieweit möglicherweise andere Betroffene, deren Meinung noch nicht so festgelegt oder weniger kritisch war, durch das auf der Plattform vorherrschende, geschlossen wirkendende negative Meinungsbild abgehalten wurden, ihre Themen und Sichtweisen einzubringen.
Eine zweite wichtige Frage lautet „Wie gehen wir mit den Ergebnissen um?“ Die Repräsentativität der Beteiligung scheint angesichts der Dominanz weniger Gruppen und Personen nicht gegeben zu sein. Die Auswertung aller Hinweise war aufschlussreich, aber sehr zeitintensiv. Für zukünftige Verfahren muss das Verhältnis von Aufwand und Nutzen neu beurteilt werden.
Die dritte wichtige Frage lautet „Kann durch eine Online-Beteiligung wirklich Dialog erzielt werden?“ Das Verfahren der Senatsverwaltung wurde dahingehend kritisiert, dass die mit dem Begriff „Online-Dialog“ hervorgerufene Erwartung, dass ein direkter Fragen-Antworten-Austausch angeboten würde, nicht erfüllt werden konnte. Die Nutzer*innen waren enttäuscht, dass sie auf ihre Eingaben hin keine direkte fachliche Antwort oder Stellungnahme erhielten. Es zeigte sich, dass Verwaltungsabläufe und fachliches Vorgehen nicht zu dieser Erwartungshaltung passten. Im Nachgang wurden zwar alle Fragen beantwortet. Die Antworten haben zu diesem nachgelagerten Zeitpunkt jedoch nicht mehr die Diskussion im Online-Dialog beeinflussen können. Die Passfähigkeit von Verwaltungsabläufen und Zeitabläufen in der Online-Kommunikation stellt sich auch für zukünftige Verfahren.
Aus dem Chat heraus wurde die Frage nach der Beteiligungsmethodik aufgeworfen. Berlin, so der Eindruck, ginge in seinen Beteiligungsverfahren sehr hot-spot orientiert vor. Es würden keine Methoden gewählt, bei denen die Diskussion mit repräsentativ ausgewählten Personen erfolgt. Dadurch käme es zu Situationen, in denen die direkten Anwohner*innen die Diskussion auch stadtweit relevanter Projekte dominieren. Moderator Kretschmer schloss die Frage an, inwieweit ein nicht-online-basiertes Format in diesem Fall möglicherweise zu einem ausgeglicheneren Meinungsbild geführt hätte.
Frau Buttmann verwies auf andere Beteiligungsverfahren in Berlin, wie beispielsweise Projektbeiräte, die als Präsenzformate mit einer möglichst repräsentativen Zusammensetzung der Teilnehmer*innen umgesetzt werden. Das Online-Verfahren Blankenburger Süden war aus ihrer Sicht ein Versuch, die Verfahren zu öffnen, mehr Menschen zu involvieren und ein breiteres Meinungsbild zu bekommen. Das Ziel konnte jedoch nicht in der Form erreicht werden.
Zur Frage, welche Arten von Beteiligung tatsächlich online angeboten werden können, ergab eine Umfrage unter den Teilnehmenden der Fachkonferenz das folgende Meinungsbild: Informationsvermittlung: 81 Prozent; Beantwortung von Fragen: 77 Prozent; Diskussion von Planung: 47 Prozent; Ideen kollaborativ entwickeln: 32 Prozent.
Herr Matthias Trénel, Geschäftsführer bei Zebralog GmbH & Co KG, gab einen Einblick in verschiedene technische Lösungen, mit denen unterschiedliche Online-Formate umgesetzt werden können.
Die Dialogzentrale ist eine asynchrone Form der Beteiligung, die – im Gegenteil zu Videokonferenzen als synchrone Beteiligung – keine Co-Präsenz erfordert. Die Dialogzentrale ist modular aufgebaut und ermöglicht die Diskussion anhand verschiedener Formate, zum Beispiel Text, Karten, Ideensammlung, Umfragen etc. Die Dialogzentrale ermöglicht es, auf einer Plattform in unterschiedlichen Dialogräumen mehrere Verfahren gleichzeitig umzusetzen. Ein Beispiel für die Anwendung der Dialogzentrale ist der „Azubi-Dialog am Bundestag“, für dem auf einer Plattform mehrere Ideensammlungs-Dialoge gleichzeitig laufen. Ein anderes Beispiel ist die Beteiligungsplattform „Bonn macht mit“, die von der Stadt Bonn bereits seit mehreren Jahren für verschiedene Beteiligungsverfahren genutzt wird.
Herr Trénel verwies darauf, dass ein Problem vieler Beteiligungsverfahren im Moment darin bestünde, dass große Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in der aktuellen Situation nicht mehr möglich sind. In diesen Veranstaltungen geht es um Information und Diskussion, aber auch um den direkten Austausch. Fragen und Antworten und das Gefühl der Beteiligten, von den Experten gehört worden zu sein, spielen dabei eine wichtige Rolle. Ein Online-Dialog ist in der Regel nicht in der Lage, gerade die letzte Anforderung zu erfüllen. Die Dialog-Insel enthält daher zusätzlich ein Konferenz-Modul, bei dem im Livestream Fragen gestellt und diskutiert werden kann. Die Dialog-Insel ist damit eine Mischform zwischen asynchronen und synchronen Verfahren.
Die Teilnehmer im Chat interessierten sich für die notwendigen Vorbereitungszeit für die Implementierung der Anwendungen. Herr Trénel gab an, dass die Dialog-Insel gezielt als Produkt für Veranstaltungen konzipiert wurde, die nicht verschoben werden können. Sie ist technisch standardisiert und sofort einsetzbar. Die notwendigen redaktionellen Anpassungen sowie möglicherweise Anpassungen auf bestehenden Webseiten sind in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.
Die Ansprache der Zielgruppen hängt vom konkreten Beteiligungsverfahren ab. Einige Gruppen erreicht man gut über die sozialen Medien, aber auch Post und schriftliche Informationen können gerade in der jetzigen Situation nochmals an Relevanz gewinnen.
2. Ergebnisse der Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe 1: Online-Formate sind kein Fernsehen, statt Zuschauer braucht es Mitmachende
In der ersten Arbeitsgruppe wurde zur Frage diskutiert, wie man Stakeholder und Bürger dazu motivieren kann, sich an den Online-Formaten aktiv zu beteiligen. In der Diskussion wurden zwei grundsätzliche Schwellen für die Aktivierung und Beteiligung von Menschen in Online-Dialogen identifiziert.
Bei der ersten Schwelle geht es darum, Menschen überhaupt dazu zu motivieren, sich an Online-Dialogen zu beteiligen, sich für Plattformen zu registrieren oder in Videokonferenzen einzuwählen. Hierfür gibt es eine Vielfalt von Ansprache- und Aktivierungsmöglichkeiten, die sowohl online wie offline funktionieren. Beispielsweise wurden in Hamburg gute Erfahrungen damit gemacht, Online-Formate über Plakate im Stadtraum anzukündigen. Gerade ältere Menschen konnten dabei zur Teilnahme an einem Online-Dialog im Bereich Stadtentwicklung angerecht werden. Auch der Versand von Briefen über die Post ist ein geeigneter Weg, Informationen zu vermitteln und – über das Anschreiben im eigenen Briefkasten – auch Wertschätzung zu vermitteln. Online ist die gezielte Online Bewerbung von Beteiligungsverfahren ist auch über Geo-Targeting möglich.
Die Überwindung der zweiten Schwelle erfordert es, Menschen innerhalb eines Online-Formates zum Mitmachen zu bewegen. Aus Sicht vieler Vorhabenträger besteht ein Risiko von Online-Formaten darin, dass sie die in allen Verfahren bestehende Tendenz verstärken, bei der lautstarke Kritiker Veranstaltungen dominieren. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich „leise“ Unterstützer oder Menschen mit neutraler Sichtweise ganz aus der Beteiligung zurückziehen, und selbst dann, wenn sie Mehrheiten bilden, nicht mehr präsent sind. Auch besteht bei vielen Vorhabenträgern die Sorge, dass Online-Formate über den Bildschirm eher zum passiven Konsum als zur aktiven Diskussion ermuntern und die Teilnehmenden sich eher wie Zuschauer am Fernsehprogramm als wie aktive Teilnehmer einer Veranstaltung verhalten. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Vorhabenträger verstärkt auf Interaktionsformate setzen. Hierfür stehen unterschiedliche Tools zur Verfügung – von virtuellen Pinnwänden über Umfragen und Online-Polls. Konferenzplattformen bieten teilweise auch die Möglichkeit, während der Veranstaltung viel stärker in Kleingruppen zu agieren und auch zwischen Gruppen zu wechseln. Die dafür erforderlichen Lizenzen sind jedoch häufig sehr kostenintensiv.
Eine besonders spannende Frage lautet auch, wie man mit Blick auf die aktive Beteiligung ist, wie man Gamification stärker einbinden kann. Hierzu gibt es erste Erfahrungen aus dem Umweltbereich, aber auch noch viel Raum zum Experimentieren.
Arbeitsgruppe 2: Es gibt viele gute Tools, aber keine perfekten Instrumente
In der zweiten Arbeitsgruppe wurde direkt anhand von praktischen Fragestellungen gemeinsam diskutiert, welche Arten Tools für verschiedene Formen der Online-Beteiligung vorhanden sind und welche Erfahrungen die Teilnehmenden bereits mit ihnen gemacht haben.
In der Diskussion zeigte sich, dass für jede Anforderungen mehrere Tools genutzt werden können. Für Videokonferenzen eigenen sich beispielswiese die Plattformen der Anbieter Cisco Webex, Zoom, Google Jitsi Meet oder MS Teams. Sie alle haben ihre Vor- und Nachteile. Besonders relevant für den Einsatz in öffentlichen Beteiligungsverfahren sind der Umgang mit Daten und die Einhaltung der Anforderungen des Datenschutzes. Der diesbezüglich häufig kritisierte Anbieter Zoom schließt derzeit nach eigenen Angaben seine Sicherheitslücken.
Als Tools, die für andere Einsatzzwecke als Treffen im virtuellen Raum geeignet sind, wurden beispielsweise genannt: Mural – Tool zum kollaborativen Brainstorming; Synthetron oder auch Polis – Tools für größere Gruppen; Slack – wird gerade beim Hackathon der EU-Kommission genutzt EUvsVirus; Qiqo- Tool für Open Space Formate, Piratenpad– heute CryptPAD.
Wenn Anwendungen kombiniert werden sollen, gibt es innerhalb der Arbeitsgruppe bislang positive Erfahrungen nur mit Kombination von Microsoft Teams (MS Whiteboard und MS Teams).
Das Ergebnis der Diskussionen der Gruppe lautete, dass es nicht das eine digitale „all-in-one-Tool“ gibt. Es kommt vielmehr auf Kombination und Optimierung an.
Arbeitsgruppe 3:
De Teilnehmenden der dritten Arbeitsgruppe tauschten sich zur Frage aus, wie mit unterschiedlichen Formen von Störungen in Online-Formaten umgegangen werden kann.
Die bisherigen Erfahrungen mit digitalen Formaten zeigen, dass die Vorbereitung der Veranstaltung eine besonders wichtige Rolle spielt. Dabei sollten Moderatoren wie Organisatoren auch ganz bewusst überlegen, welche Störungen auftreten könnten und wie im jeweiligen Fall mit diesen umgegangen werden soll. Zu den Empfehlungen gehörten: technische Unterstützung bei Einwahlproblemen und während der gesamten Veranstaltung anbieten, verschiedenen Zugänge zur Veranstaltung ermöglichen und bei der Programmplanung darauf achten, dass Diskussionen in Online-Formaten häufig mehr Zeit benötigen als ein Austausch, bei dem alle Teilnehmenden in einem Raum sind.
Die Moderation muss in Online-Formaten noch stärker in der Lage sein, auf die Einhaltung des verabredeten Programms und der Veranstaltungsregeln einzuwirken. Je nach Gruppengröße kann es daher sinnvoll sein, mehrere Moderatorinnen und Moderatoren in verschiedenen Rollen einzubinden. Ab einer Gruppengröße von 50 Personen werden nach Einschätzung einiger Teilnehmenden beispielsweise mindestens drei Moderatoren gebraucht: für den Chat, für die Aussteuerung von Wortmeldungen, für Moderation im engeren Sinne.
3. Weitere Informationen
Die zur Veröffentlichung freigegebenen Beiträge der Referenten können Sie gerne hier abrufen.
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Kontakt
Angelina Groß
Vorstandsreferentin