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WebKonferenz der DialogGesellschaft

Digitale Beteiligung und Datenschutz

WebKonferenz der DialogGesellschaft

WebKonferenz der DialogGesellschaft

Digitale Formate sind insbesondere aus der informellen aber in Teilen auch aus der formellen Beteiligung im Jahr 2021 nicht mehr wegzudenken. Vorhabenträger und Behörden nutzen die Möglichkeiten digitaler Beteiligung, viele mangels analoger Alternativen in der Pandemie. Die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen sind für die Organisatoren oft schwer zu bewerten und zu entscheiden. Und Befürchtungen hinsichtlich des Schutzes der persönlichen Daten können für die zu Beteiligenden eine Hürde sein. Manche Vorhabenträger und Behörden sehen im Datenschutz sogar ein KO-Kriterium für digitale Beteiligung.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete die DialogGesellschaft am 25. Februar 2021 ihre WebKonferenz zum Thema „Digitale Beteiligung und Datenschutz“. Vera Grote, Vorstandsmitglied der DialogGesellschaft führte durch die Veranstaltung, die mit einem Gastvortrag von Matthias Bergt, dem Leiter des Referats I B (Recht) bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit startete.

Datenschutz ist kein Hindernis für digitale Beteiligung

Matthias Bergt, Leiter des Referats I B (Recht) bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) präsentierte in seinem Gastvortrag die aktualisierten Hinweise zu datenschutzgerechten Videokonferenzdiensten. Als Datenschutz-Aufsichtsbehörde prüfte die BlnBDI bereits zum zweiten Mal Videokonferenzlösungen in zwei Schritten: a) Rechtskonformität der Auftragsverarbeitungsverträge der Anbieter b) technische Eigenschaften der Dienste – sofern nach der ersten Kurzprüfung rechtlich unbedenklich. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind hier abrufbar. Matthias Bergt zeigte sich optimistisch und konstatierte: „Es gibt mittlerweile viele rechtskonform nutzbare Dienste, sodass es keinen Grund gibt, das Datenschutzrecht zu brechen“.

Zwischen datenschutzkonform und praktikabel

Die folgende Diskussion befasste sich dann auch mit dem Spannungsfeld zwischen politischen Rahmen, gesetzlichen Vorgaben und praktischen Anforderungen. Aus der Praxis der Beteiligung berichteten Anette Mischler, Groth Development GmbH & Co. KG und Steffen Thomas, NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Die Perspektive der Beauftragten für den Datenschutz in Unternehmen und Behörden vertrat Lennart Dauda von FS-PP Berlin GmbH. Zu Wort kamen zudem Teilnehmende aus Unternehmen und Behörden in Ihrer Funktion als Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden.

Zahlreiche Teilnehmende hatten sich einen Persil-Schein für ZOOM, WebEx und Teams erhofft – und wurden enttäuscht. Matthias Bergt wies darauf hin, dass die Bewertung der Videokonferenzanbieter durch die BlnBDI nicht tagesaktuell sei und auch nicht jede Anpassung in Verträgen und Software live nachvollziehen und berücksichtigen könne. Seine Empfehlung an die Teilnehmer:innen: von den genutzten Anbietern den Datenschutz aktiv einfordert. Viele Vorhabenträger:innen äußerten dazu ihre Bedenken. Anette Mischler berichtete „Wir haben weder Kapazitäten noch Know-How, die genutzten Online-Tools individuell zu prüfen.“ Ein Wunsch von Stephan Siegert, Projektleiter bei der DEGES: ein zentrales, bundesweites Datenschutzportal, in dem alle komfortabel, schnell und niederschwellig aktuelle Informationen zu den sicheren Videokonferenzdiensten abrufen können. Bernhard Kranz, von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, plädierte für eine Positiv-Liste, die beispielsweise vom BSI erstellt werden könne oder der Möglichkeit für Anbieter sich für Behörden und Unternehmen zertifizieren zu lassen. „So erhielte man Produkt- und Herstellerneutralität“. Lennart Dauda, Datenschutzbeauftragter bei FS-PP Berlin, konstatierte: „Die Implementierung der BlnBDI-Empfehlungen liegt bei den Entscheidungsträgern.“ Vera Grote schlug eine gemeinsame Initiative vor, die genutzten Videokonferenzdienste und deren Funktionen zu sammeln und zur durch Herrn Matthias Bergt angebotenen Prüfung bei der BlnBDI einzureichen.

Die Erfahrungen mit den von der BlnBDI mit dem Ampelstatus grün versehenen datenschutzkonformen Videokonferenzdiensten wurden geteilt. Dabei zeigte sich, wie auch bei den Erfahrungsberichten zu den gängigen Tools, ein differenziertes Bild. So berichtete Svenja Wagner, von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, von einer positiven Erfahrung mit „BigBlueButton“ bei einem digitalen Barcamp mit circa 60 Teilnehmenden habe „alles technisch und inhaltlich prima funktioniert.“ Sonja Knobbe, von der Ruhr-Universität Bochum, konnte das Tool dagegen „technisch nicht überzeugen“. Ein ernüchterndes Fazit zum für die Veranstaltung direkt getesteten Anbieter alfaview zog Heiko Kretschmer, Geschäftsführer von Johanssen + Kretschmer: „alfaview erfordert eine Installationssoftware, die lokale Rechte erfordert und bietet kaum Einstellungsoptionen. Das ist eine Hürde für digitale Beteiligung.“

Fazit und Learnings

Das Ergebnis der Konferenz lautet, dass es nicht das EINE „all-in-one-Tool“ gibt, das kostenlos oder für Behörden ausschreibungsfrei alles bietet, jede Art der digitalen Beteiligung möglich macht, keine Installation benötigt, auf allen Rechnern und Systemen läuft, von 5 bis 1000 Teilnehmende möglich macht und datenschutzkonform ist.

Die Tools, die wir in der praktischen digitalen Beteiligung seit März / April 2020 genutzt haben, sind etabliert und bekannt, aber trotz allem aus Sicht des Datenschutzes nicht zu empfehlen. Anfang 2020 gab es kaum oder nur wenige Alternativen. Die Auswahl ist heute größer, aber die Entscheidung fällt gerade deshalb nicht leichter. Wir müssen nun aus einer Vielzahl von Angeboten das Passendste wählen. Viele Praktiker:innen sehen sich dazu sowohl fachlich – keine Experten für Technik, Tools, Rechtslage – als auch aufgrund der (nicht) vorhandenen Kapazitäten nicht in der Lage. Sie wünschen sich also eine Empfehlung – quasi eine weiße Liste für Videokonferenzsysteme und Beteiligungssoftware.

Und neben diesem Wunsch haben sie auch weitere Hinweise an die Politik: Wenn im Gesetz zur Planungsbeschleunigung digitale Erörterungstermine möglich gemacht werden, dann muss auch das System oder die Systeme dazu geliefert werden, aber so weit sind die Prozesse der OZG-Umsetzung leider noch nicht… Wir fragen uns: Welche Hürden stellen wir auf und welche Hürden können wir abbauen, damit digitale Prozesse allgemein und digitale Beteiligung Infrastrukturprojekte beschleunigt und besser machen können? Die Idee eines entsprechenden parlamentarischen Abends wurde von vielen Teilnehmer:innen sehr begrüßt.

Kontakt
Angelina Groß
Vorstandsreferentin